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L17-Führerschein für mehr Sicherheit im Straßenverkehr

Der L17-Führerschein kann in einem bestimmten Land gemacht werden, welcher in einigen anderen Ländern akzeptiert wird. Dieses Führerscheinmodell macht früh unabhängig und sorgt für mehr Sicherheit, etwa 15 Prozent weniger Unfälle durch die Fahrpraxis. Der L17-Führerschein ist der Führerschein mit 17 Jahren.

 

Es werden Alltagssituationen mit einer vertrauten Person geübt.

Bei dem L17-Führerschein handelt es sich um eine kombinierte Ausbildung. Die Ausbildung beginnt mit der Theorie und Praxis in der Fahrschule, dann folgen drei Blöcke von 1.000 Kilometer fahren mit einer vertrauten Person. Nach den 3.000 Kilometern, kann ab dem 17. Geburtstag die Fahrprüfung abgelegt werden. 3.000 Kilometern erleben die Fahrschüler viele Alltagssituationen, erst auf bekannte Strecken, dann bei Regen, im Dunkeln und fremde Strecken. Um schwierige Manöver zu üben, wie das Anfahren auf einer steilen Straße, kann ein Verkehrsübungsplatz genutzt werden.

 

Freier Kopf und schnell bestehen.

Der frühe Beginn vom L17-Führerschein hat weitere Vorteile. Die Fahrschüler können sich noch komplett auf das Fahren konzentrieren. Mit 18 haben die Fahrschüler oft schon andere wichtige Verpflichtungen, wie eine Ausbildung oder ein Studium. Zudem haben die jungen Fahrschüler mehr Zeit und können sofort nach der Schule fahren. Wenn ein L17-Fahrschüler zur Prüfung antritt, hat er wesentlich mehr Erfahrung als ein anderer Fahrschüler. Durch dieses Plus an Erfahrung, bestehen wesentlich mehr Fahrschüler die L17-Fahrprüfung als Prüflinge, die mit 18. die Prüfung bestehen möchten.

 

Welche Voraussetzungen gibt es?

Der Fahrschüler muss mindestens 15 1/2 Jahre alt sein. Es beginnt aktuell mit 32 Einheiten Theorie und 12 Einheiten Praxis. Dann folgen drei Praxisblöcke zu jeweils 1.000 km. Die 1.000 km dürfen nicht in unter zwei Wochen gefahren werden. Ein Fahrtenprotokoll gilt als Nachweis. Schüler und Begleiter gehen nach jedem Fahrblock zusammen zur Fahrschule und besprechen den Lehrinhalt und absolvieren eine Ausbildungsfahrt. Nach den aktuell 3.000 Kilometern Fahrpraxis und aktuell 6 Einheiten Theorie und 3 Fahrstunden kann ab dem 17. Geburtstag die Prüfung abgelegt werden.

 

Welches Fahrzeug darf genutzt werden und wer darf begleiten?

Ein normaler Pkw oder Kombi. Wenn auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe gelernt wird, erfolgt die Prüfung auch auf einem solchen und die Fahrerlaubnis ist auf Automatikfahrzeuge begrenzt. Vorne und hinten muss ein Schild „L17“ und eine Tafel „Ausbildungsfahrt“ angebracht sein. Die Begleitung kann durch bis zu 2 nahestehende Personen erfolgen. Die Begleitung darf nicht bezahlt werden und die Erziehungsberechtigten müssen zustimmen. Die Begleitung muss bei Ausbildungsbeginn bekannt gegeben werden. Die Begleitung muss seit 7 Jahren einen B-Führerschein haben und keine Verkehrsübertretung in den letzten 3 Jahren. Es gilt das Limit von 0,1 Promille. Der Bewilligungsbescheid muss mitgeführt werden und es darf nur in einem bestimmten Land damit gefahren werden.

 

Weiterführende Informationen hierzu können Sie beispielsweise auf der Webseite Fahrschule YURDI finden.